
Die Kehrtwende in der Atompolitik der Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlichen Haken: Nachdem der Bundestag im vergangenen Jahr die Laufzeitverlängerung entlang eines obskuren Eckpunktepapiers in Gesetzesform gegossen hat, widerspricht Merkels “Moratorium” u.a. dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 GG. Merkel wies diesen – wie sich noch herausstellen dürfte: fiskalisch bedrohlichen – Befund heute als angeblichen “Wahlkampf pur” zurück. Damit stellt sich die Frage, von wem sich die Bundesregierung rechtlich derzeit eigentlich noch beraten lässt.
Regierungsfunktionen aus grobem Unverstand outgesourct?
Bereits das “Moratorium” der erst 2009 von der Großen Koalition beschlossenen gesetzlichen Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten erging ohne rechtliche Grundlage. Man mag darüber streiten, ob die Nichtanwendung eines förmlichen Eingriffs-Gesetzes gegen die Verbreitung von Kinderpornographie durch einen Beschluss allein der Regierung gedeckt ist. Im Bereich der Steuerstrafverfolgung, das ist hoffentlich klar, würde ein solches “Moratorium per Dekret” politisch nicht durchgehen.
Bei dem “Moratorium” zur im November erst gesetzlich erlassenen Laufzeitverlängerung aber verhält es sich umgekehrt: Hier erweist sich der Stilllegungsbeschluss als “Eingriff”, der einer gesetzlichen Grundlage auch deshalb entbehrt, weil ein Betriebsverbot nach § 19 AtomG nur bei aktuellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder dem Verdacht eines Verstoßes gegen eine zuvor erlassene atomrechtliche Auflage greifen würde. Nichts davon liegt dem “Moratorium” der Kanzlerin zugrunde.
Damit setzt Merkel den Fiskus einer rechnerischen Schadensersatzforderung von rund einer halben Milliarde € aus, die die Kernkraftbetreiber auf dem Verhandlungswege über die künftige Energieversorgung zweifelsohne einzutreiben verstehen werden. Grundlage des Schadensersatzanspruchs ist im Kern dabei die im November von Schwarz-Gelb erst gesetzlich zugesicherte Laufzeiterwartung.
In Baden-Württemberg trifft den Steuerzahler sogar ein rechnerischer Verlust von geschätzten 1,7 Mrd. €. Deren Landesregierung hatte im Dezember in einer Nacht- und Nebel-Aktion 45 % des Stammkapitals des regionalen Versorgers EnBW zu einem damals bereits enorm hohen Preis von 4,7 Mrd. € erworben. Diese Beteiligung hat aber einen Ertragswert nach Merkels “Moratorium” von maximal noch 3 Mrd. €. In Baden-Württemberg ist streitig, ob der Ankauf auch ohne Beteiligung des Landtages zulässig war. Wäre der Landtag aber im Herbst befasst worden, wäre der Ankauf jedenfalls nicht im Dezember hopplahopp über die Bühne gegangen (sondern redlicherweise erst nach den Wahlen), und – unabhängig von dem Eintritt der Katastrophe von Fukushima – wohl auch nicht zu dem Mondpreis von 4,7 Mrd. €. Damals hatte Stefan Mappus sich haushalts- und verfassungsrechtlich von einer privaten Anwaltskanzlei im Schwäbischen angeblich beraten lassen. Anwaltliche Parteigutachten können aber eine institutionelle oder sogar unabhängige Prüfung nicht ersetzen. Ähnlich unprofessionell scheint nunmehr auch Angela Merkel vorgegangen zu sein. Wenn sie den Vorhalt, ihren Amtseid nicht zu kennen, als “Wahlkampf pur” zurückweist, ist es wirklich bald Zeit, dass wir Neuwahlen anberaumen. Der wenig vertrauenerweckend atompolitische Zick-Zack-Kurs von Merkel und Konsorten kostet die Steuerzahler in Baden-Württemberg und bundesweit zusammengerechnet jetzt schon über zwei Milliarden Euro, die sinnlos und aus grobem Unverstand verpulvert wurden.